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Wohnbaugebiete in Holdorf

Preiswertes, familiengerechtes Wohnen in reizvoller Atmosphäre ist eine weitere Stärke Holdorfs. In den Wohnbaugebieten steht Ihnen vollerschlossenes Bauland in den besten Wohnlagen zur Verfügung.

Die mittelfristige Zielsetzung der Gemeinde Holdorf besteht darin, auch in den Folgejahren den Bauwilligen entsprechende Bauplätze zur Verfügung zu stellen.


Baugebiet "Sonnenkamp"

Die Bewerbungsaktion für diese Baugrundstücke ist seit dem 24.09.2021 beendet.

Die Bewerbungsbögen werden zurzeit ausgewertet. Im Anschluss daran werden die Bewerber über das weitere Vorgehen informiert.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:
- Vergabekriterien „Sonnenkamp“
- Bebauungsplan Nr. 73 „Sonnenkamp"
- Stellplatzsatzung
- Übersichtsplan der Grundstücke
- Lageplan Straßenbau
- Flyer gegen Schotterbeete



Ansprechpartnerin: Anita Bothe, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf,
Tel.: 05494/985-26


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Kommunales Förderprogramm:
Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.)
Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden.
Ein Antragsformular ist hier erhältlich.