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Gemeinderat Holdorf verabschiedet 2. Nachtragshaushaltsplan 2020

Fördergebiet der Ortsmitte Holdorf für das bewilligte Städtebau-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ festgelegt

20-Fördergebiet Ortsmitte Lebendige Zentren


Der Rathausplatz soll ein neues Gesicht bekommen: Im Rahmen des Städtebauprogramm „Lebendige Zentren“ würde der Gemeindemittelpunkt umgestaltet und aufgewertet. (Foto: Vollmer)


Schwerpunktmäßig befasste sich der Gemeinderat Holdorf während seiner Sitzung am Dienstagabend in der Aula der Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) mit den Themen 2. Nachtragshaushaltsplan und dessen Satzung sowie mit der Festlegung des Fördergebietes im der Ortsmitte Holdorfs für das mittlerweile bewilligte Städtebau-Förderprogramm „Lebendige Zentren“.

Da die Corona-Pandemie Ausfälle bei Steuereinnahmen der Gemeinde Holdorf erwarten lassen, legte Kämmerer Thomas große Schlarmann den Entwurf einer 2. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020 vor, der einstimmig angenommen wurde. „Zusammengefasst verringern sich die ordentlichen Erträge um 1,6 Millionen Euro und die ordentlichen Aufwendungen steigen um 34000 Euro“, informierte der Kämmerer. Das geplante Jahresergebnis im Ergebnishaushalt weise einen Fehlbetrag in Höhe von rund 1,95 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag soll durch Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses der vergangenen Jahre verrechnet werden.

Um der Gemeinde angebotene Grundstücke für Gewerbefläche oder Tauschfläche für die Wohnbauentwicklung erwerben zu können wurde der Ansatz für Grunderwerb um 2,8 Millionen Euro erhöht. Da im Zusammenhang mit dem Neubau des Feuerwehrhauses bereits in diesem Jahr notwendige Zahlungen zu erwarten sind, wurde der für das Jahr 2021 in Höhe von 1,6 Millionen Euro vorgezogen und bereits in diesen Nachtragshaushalt eingestellt. Ebenso ist für Investitionen eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,1 Millionen Euro vorgesehen, teilte der Kämmerer mit. „Der voraussichtliche Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres nach dem 2. Nachtrag weist ein Defizit in Höhe von rund 2,86 Millionen Euro aus. Es liegt bereits ein Entwurf der Jahresrechnung 2019 vor. Dadurch wird dieser Bestand ausgeglichen“, so Thomas gr. Schlarmann.

Anfang Juni wurde die Gemeinde Holdorf in das Städtebauprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Der Gemeinderat beschloss jetzt einstimmig, das von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahmengebiet und die darin vorgesehene Projekte. Das Gebiet umfasst den Holdorfer Ortskern mit seinem zentralörtlichen Versorgungsbereich und die Fläche der ehemalige Hofstelle Johanning/Spille. Zu den Projekten zählen unter anderem die Anlegung eines Bürgerparks auf der so genannten Pferdewiese am Osterort mit Errichtung eines Heimat-, Vereins- und Kulturzentrums. Letzteres soll nach Möglichkeit durch die Versetzung des geschichtsträchtigen Gebäudes der Hofstelle Münzebrock von der Bundesstraße 214 auf das Gelände seines ehemaligen Standortes im anzulegenden Bürgerpark errichtet werden.

Mit der Entschärfung des unübersichtlichen Straßeneinmündungsbereichs Im kleinen Esch auf die Straße Osterort würde sich ein dringender Wunsch der Anwohner des Baugebietes Lagerweg erfüllen lassen. Zudem ist die Umgestaltung und Aufwertung des Rathausvorplatzes vorgesehen, was einerseits die Attraktivität des Ortsmittelpunktes steigern und zugleich die Parkraumsituation neu ordnen wird. „Eine Besonderheit an diesem Städtebauprogramm ist, dass auch Vorhaben der privaten Anlieger in dem Maßnahmengebiet gefördert werden können“, teilte Bürgermeister Dr. Wolfgang Krug mit.