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Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen

 

Im Anschluss an die Corona-Soforthilfen des Landes und des Bundes soll am 08.07.20 die neue Richtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“ veröffentlicht werden, welche sich an kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb richtet, die ihre Ge-schäftstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Über die folgenden Links erhalten Sie weitere Informationen:

Rundschreiben des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

Richtlinie über die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Anlage zur Richtlinie

Übersicht zur Überbrückungshilfe