Die Gemeinde Holdorf vergibt eine Stelle für die Hauptamtsleitung
Dienstantritt am 1. August 2023 oder später

Bei der
Gemeinde Holdorf
ist zum 1. August 2023 oder später die Stelle der
Hauptamtsleitung (m/w/d)
im Beamten- oder Angestelltenverhältnis neu zu besetzen.
Mit Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers (zum 01.10.2024) steht zu erwarten, dass auch die Funktion des Allgemeinen Vertreters/der Allgemeinen Vertreterin (m/w/d) des Bürgermeisters zu übernehmen sein wird.
Es handelt sich um eine vertrauensvolle Führungsposition an der Schnittstelle von Rat und Verwaltung. Zu Ihren zukünftigen Aufgaben gehört neben der allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters in allen verwaltungsrelevanten Themengebieten die Leitung des Hauptamtes mit den Schwerpunkten Zentrale Verwaltung, Personal, Kindergärten, Schulen, dem Sozial- und Ordnungswesen und dem Einwohnermeldewesen. Das detaillierte Organigramm der Gemeindeverwaltung ist auf der Webseite unter www.holdorf.de einzusehen. Eine evtl. andere Geschäftsverteilung bleibt jedoch vorbehalten.
Gesucht wird eine dynamische und engagierte Persönlichkeit mit hoher fachlicher Qualifikation und möglichst auch Führungserfahrung in einer Kommunalverwaltung. Die Aufgabe erfordert Gestaltungs- und Entscheidungsfreude, Kreativität, Kommunikationsfähigkeit und die Bereitschaft zur loyalen Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und dem Rat. Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten wird vorausgesetzt (z.B. Sitzungsdienst).
Als Bewerberprofil wird erwartet:
Mind. die Befähigung für die Laufbahngruppe 2 bzw.
erfolgreich absolvierte Prüfung zum Verwaltungsfachwirt (Angestelltenlehrgang II) oder
ein abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium, vorzugsweise in einem wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studiengang oder eine vergleichbare Qualifikation
IT-Affinität
Durchsetzungs- und Verhandlungsgeschick
Kooperative und leistungsorientierte Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Die Besoldung/das Entgelt erfolgt entsprechend der Qualifikation. Die Stelle ist dotiert nach A13 (im Beamtenverhältnis) und im TVöD nach EG 13. Im Falle der Übernahme der Allgemeinen Vertretung erhöht sich die Besoldung oder das Entgelt entsprechend.
Die sehr lebendige Gemeinde Holdorf steht an der Grenze zu 7.600 Einwohnern und zeichnet sich durch ein attraktives Wohnumfeld, ihre Wirtschaftskraft und eine hervorragende soziale Infrastruktur aus.
Es ist gewünscht, dass der/die Bewerber/in den Wohnsitz in Holdorf nimmt.
Weitere Auskünfte können unter Tel. 05494/985-22 (Herr Themann) eingeholt werden. Allgemeine Informationen zu der Gemeinde Holdorf finden Sie auch unter www.holdorf.de.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) sind bis zum 11.04.2023 an den Bürgermeister der Gemeinde Holdorf, Herrn Dr. Wolfgang Krug, persönlich an krug@holdorf.de zu richten.
