> Aktuelles > Aktuelles

Nachbar belegt monatelang Parkbucht vor fremden Haus

Betroffener Anlieger beantragt zeitlich begrenzte Parkdauer

23-Parkraum-Im-Eichengrund

Begehrter Parkplatz: Der an dieser Stelle dauernd abgestellte Pkw gibt Anlass zu Streit. (Foto: Vollmer)


Weil ein Nachbar der Straße im Eichengrund seinen Pkw auf einem Parkstreifen vor dem Grundstück eines anderen Anliegers abstellt und diesen monatelang nicht bewegt, hat Letzterer die Gemeinde per Antrag gebeten, eine zeitliche Begrenzung für die Parkdauer anzuordnen. Der betroffene Anlieger erhielt während der jüngsten Sitzung des Wirtschafts- und Sicherheitsausschusses die Gelegenheit seinen Antrag zu begründen. Er beklagte, dass es für seine Besucher nicht möglich wäre vor seinem Haus zu parken. Gespräche mit dem betroffenen Pkw-Besitzer blieben bisher erfolglos.

Der Ausschussvorsitzende Dirk Schwertmann sah kaum eine rechtliche Handhabe, da der betroffene Pkw ordnungsgemäß angemeldet ist. Nach Abwägung verschiedenster Lösungsmöglichkeiten durch die Ausschussmitglieder einigte man sich darauf, dass ein Gemeindemitarbeiter das Gespräch mit dem Dauerparker suchen soll. Ziel sollte es sein, dass dieser Einsicht zeigt und das Dauerparken einstellt, da der angesprochene Parkplatz ja nicht sein alleiniger ist.