Nicht vergessen: Berechnung der Grundsteuer prüfen
Wichtig: Änderungen noch in diesem Jahr beantragen
Ist die Grundsteuer korrekt berechnet? Gemeinde Holdorf rät bei festgestellten Fehlern noch 2024 einen Antrag auf Änderungen zu stellen. (Grafik KI/Vollmer)
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes musste die Berechnung der Grundsteuer umgestellt werden. Inzwischen dürften alle Steuerpflichtigen aufgrund ihrer abgegebenen Steuererklärung einen neuen Messbetragsbescheid vom Finanzamt Vechta erhalten haben.
Dieser Messbetrag ist Grundlage für die ab Januar 2025 zu zahlenden Grundsteuer. Durch die neuen Regelungen kann der neue Messbetrag erheblich vom bisherigen Messbetrag abweichen. Wir empfehlen Ihnen dringend die bei der Berechnung berücksichtigten Wohn-, Nutz- und Grundstücksflächen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Sollten Fehler festgestellt werden, ist es ratsam noch in diesem Jahr einen Antrag auf Änderung des Messbetrages beim Finanzamt Vechta zu stellen.
Die Grundsteuer wird nach dem Stichtagsprinzip stets nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Änderungsanträge, die erst im Jahr 2025 gestellt werden, werden somit erst zum 01.01.2026 berücksichtigt und der bisher festgesetzte Messbetrag bleibt für das Jahr 2025 bestehen.
Die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer steht erst fest, nachdem die Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025 festgesetzt sind. Dieser Hebesatz wird dann auf den Grundsteuermessbetrag angewandt. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt in der Haushaltssitzung des Rates der Gemeinde Holdorf am 17.12.2024.