Geschwindigkeitsbegrenzungen entlang des Heidesees und auf der Industriestraße
Der Straßenverkehr wird auf jeweils 70 km/h gedrosselt
Die beidseitige Beschilderung auf der „Neuenkirchener Straße“ (L852) zwischen Ortsausgang Holdorf und Einmündung der Straße „Zum Heidesee“ wurde bereits gestern aufgestellt (Foto: Gemeinde Holdorf)
Erfreulich hat die Verwaltung die Schreiben des Landkreises Vechta vom 06.05.2025 und 30.06.2025 aufgenommen, in denen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der „Industriestraße“ und entlang des Heidesees auf 70 Stundenkilometer angeordnet wurde. Die Verkehrssicherheitskommission des Landkreises hat diese Maßnahmen aufgrund der Beantragung der Gemeinde Holdorf zur Umsetzung empfohlen.
Die beidseitige Beschilderung auf der „Neuenkirchener Straße“ (L852) zwischen Ortsausgang Holdorf und Einmündung der Straße „Zum Heidesee“ wurde bereits gestern aufgestellt (siehe Foto). Die Anordnung gilt befristet für den Zeitraum von Anfang Mai bis Ende September eines jeden Jahres.
Die Montage der Schilder auf der „Industriestraße“ wird in der kommenden Woche durchgeführt. Die beidseitige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h gilt dauerhaft für den Abschnitt von der Bundesstraße B214 bis zur Firma Bergmann.
Vorgenannte Maßnahmen dürften zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. In diesem Sinne wünschen wir allen Verkehrsteilnehmern eine ruhige und sichere Fahrt!