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Förderprogramme


Förderprogramm: Klimaschutz im privaten und vereinsgebundenen Umfeld der Gemeinde Holdorf

Klimaschutz und Umweltschutz sind zentrale Aufgaben der Gemeinde Holdorf. Mit dem Förderprogramm für Klimaschutzmaßnahmen sollen Bürgerinnen, Bürger und Vereine motiviert werden, durch freiwillige Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen beizutragen.

Die Gemeinde Holdorf fördert auf ihrem Gebiet die folgenden Klimaschutzmaßnahmen:

I.     Errichtung von Zisternen und Sammelbehältern für Nutzwasser
II.    Herstellung von Dachbegrünungen
III.   Veränderung von bestehenden Gärten zu naturnahen Gärten
IV.    Installation von Balkonsolaranlagen
V.     Energetische Sanierung von Vereinsgebäuden
VI.   Installation von E-Bike-Ladestationen

Der Förderbaustein V. Energetische Sanierung von Vereinsgebäuden kann sowohl formlos als auch über das Online-Portal (siehe Verlinkung weiter unten „Antragsformular aufrufen“) erfolgen.

Diese Maßnahmen schonen Ressourcen, fördern die Artenvielfalt und unterstützen die Anpassung an den Klimawandel auf lokaler Ebene.


Richtlinie aufrufen - Hier gelangen Sie zum Text der Richtlinie

Antragsformular aufrufen - Hier gelangen Sie zum Antragsformular über das Online-Portal


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ansprechpartnerin der Gemeinde Holdorf
Frau Belz
Telefon: 05494 985 - 27
E-Mail-Adresse: belz@holdorf.de
Zimmer: 8





Förderprogramm Blühwiesen

Die Gemeinde Holdorf vergibt Blühmischungen.

Mit dem Ziel neue Lebensräume für die Insekten und eine vielfältige Natur zu schaffen stellt die Gemeinde Holdorf bereits seit mehreren Jahren Saatgutmischungen zur Verfügung. Die Kosten, sowie die Beschaffung des Saatgutes übernimmt die Gemeinde Holdorf.

Die Blühwiesen der Gemeinde Holdorf bieten einen wichtigen Lebensraum für viele Insekten- und Vogelarten- Sie dienen als Nahrungsquelle, bieten Lebensräume und fördern die Artenvielfalt.

Weitere Informationen finden Sie bei einem Klick auf diesen Link.

Klicken Sie hier, um eine Google-Karte mit den Flächen anzusehen.





Kinderreiche Familien

Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.)
Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden.

Ein Antragsformular ist hier erhältlich.