Holdorfer Dorfleben

Aktuelles aus dem Rathaus
Wenn Schnee fällt in Holdorf...
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir Sie an die wichtigsten Regelungen zum Winterdienst in unserer Gemeinde erinnern. Diese Vorgaben dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und basieren auf der gültigen Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Holdorf.
- Zuständigkeit der Anlieger
In den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegt der Winterdienst in der Verantwortung der Anlieger.
Dazu zählen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie von ihnen beauftragte Personen.
- Räumen und Streuen von Geh- und Radwegen
Damit Wege sicher genutzt werden können, gelten folgende Anforderungen:
Schnee und Eis sind zu beseitigen.
Bei Glätte müssen Geh- und Radwege zusätzlich abgestumpft werden (z. B. mit Sand oder Splitt).
Die Räum- und Streupflicht gilt täglich von 07:30 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die zu räumende Breite beträgt mindestens 1 Meter.
Ist kein ausgebauter Gehweg vorhanden, ist am äußersten Rand der Fahrbahn ein 1 Meter breiter Streifen schneefrei zu halten und bei Bedarf abzustumpfen.
- Ablagerung von Schnee und Eis
Geräumte Schnee- und Eismassen sind bitte in Vorgärten, Vorplätzen oder Grünstreifen abzulegen.
Wichtig ist, dass durch die Ablagerung keine Gefährdung des Verkehrs auf Fahrbahn, Gehweg oder Radweg entsteht.
- Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Durch Ihren Einsatz tragen Sie wesentlich zur Sicherheit in unserer Gemeinde bei.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle Holdorferinnen und Holdorfer gut und sicher durch den Winter kommen.
