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Wohnbaugebiete in Holdorf

Preiswertes, familiengerechtes Wohnen in reizvoller Atmosphäre ist eine weitere Stärke Holdorfs.

 

In den Wohnbaugebieten steht Ihnen vollerschlossenes Bauland in den besten Wohnlagen zur Verfügung.

 

Die mittelfristige Zielsetzung der Gemeinde Holdorf besteht darin, auch in den Folgejahren den Bauwilligen entsprechende Bauplätze zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gemeinde Holdorf ist bestrebt, volljährigen und geschäftsfähigen Bauwilligen preisgünstige und erschlossene Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Die nachstehenden Kriterien sollen zu einer möglichst gerechten und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Behandlung der Bauplatzbewerber beitragen. Sie dienen als Leitsatz und Grundlage bei der Entscheidung über die Zuteilung der gemeindeeigenen Grundstücke.

 

In Fällen, die nicht von den Kriterien abgedeckt werden, trifft der Verwaltungsausschuss (VA) eine Entscheidung, die dem Sinn und Zweck dieser Kriterien entspricht.

 

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Grundstücks wird durch diese Kriterien, auch bei Vorliegen sämtlicher Prüfsteine, nicht begründet.

 

Abwanderung von Bürgern infolge fehlenden Baulands ist zu vermeiden. Zuzug ist

anzustreben.

 

Ansprechpartner: Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf, Tel.: 05494/985-29, E-Mail: welp@holdorf.de

 

Die genauen Kriterien und Unterlagen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links.

Vergabe-Kriterien Stand 11.03.2026

Anlage 01 - Übersicht freie Grundstücke -Stand 11.03.2026

Anlage 02 - Lageplan Baugebiet Bäkeesch I.1 und Bäkeesch I.2 - Vergabe freier Grundstücke - Stand 11.03.2026

Anlage 03 - Baekeesch_I.1-B-Plan-Nr-78

Anlage 04 - B-Plan Nr. 81 Bäkeesch_I.2

Anlage 05 - Lageplan Baugebiet Sonnenkamp - Vergabe freier Grundstücke - Stand 11.03.2026

Anlage 06 - B-Plan Nr. 73-Sonnenkamp

Anlage 07 - Lageplan Baugebiet Birkenfeld - Vergabe freier Grundstücke - Stand 11.03.2026

Anlage 08 - B-Plan 09 Am Bahnhof Ost

Anlage 09- Lageplan Baugebiet Östlich der Bahnhofstraße-Teilbereich A - Vergabe freier Grundstücke - Stand 11.03.2026

Anlage 10 - B-Plan 90 Östlich der Bahnhofstraße Teilbereich
A

Anlage 11 - Bewerbungsformular






Kommunales Förderprogramm:

Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.)
Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden.
Ein Antragsformular ist hier erhältlich.