Wohnbaugebiete in Holdorf
Preiswertes, familiengerechtes Wohnen in reizvoller Atmosphäre ist eine weitere Stärke Holdorfs. In den Wohnbaugebieten steht Ihnen vollerschlossenes Bauland in den besten Wohnlagen zur Verfügung.
Die mittelfristige Zielsetzung der Gemeinde Holdorf besteht darin, auch in den Folgejahren den Bauwilligen entsprechende Bauplätze zur Verfügung zu stellen.
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Baugebiet "Östlich der Bahnhofstraße" - Teilbereich A
Die Gemeinde Holdorf schreibt ab dem 06.10.2025 bis zum 02.11.2025 die Vergabe von Grundstücken für die Eigenheimbebauung im Baugebiet „Östlich der Bahnhofstraße“ - Teilbereich A, zur Verlosung aus. Es handelt sich hierbei um momentan drei freie verfügbare Grundstücke, siehe Lageplan. Der Bewerbungsvordruck befindet sich zum Ausdrucken im Anhang. Den ausgefüllten Bewerbungsvordruck schicken Sie bitte innerhalb der oben genannten Bewerbungsfrist.
- Per Mail an die Gemeinde Holdorf: bauplatz@holdorf.de oder - Per Post an die Gemeinde Holdorf: Gemeinde Holdorf, Große Str. 19, 49451 Holdorf oder - Per Post in den Briefkasten am Eingang des Rathauses der Gemeinde Holdorf.
Die genauen Kriterien und Unterlagen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links.
Anlage 3 - 90-Östlich der Bahnhofstraße Teilbereich A 2024
Die Gemeinde Holdorf ist bestrebt, volljährigen und geschäftsfähigen Bauwilligen preisgünstige und erschlossene Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Die nachstehenden Kriterien sollen zu einer möglichst gerechten und dem Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Behandlung der Bauplatzbewerber beitragen. Sie dienen als Leitsatz und Grundlage bei der Entscheidung über die Zuteilung der gemeindeeigenen Grundstücke. In Fällen, die nicht von den Kriterien abgedeckt werden, trifft der Verwaltungsausschuss (VA) eine Entscheidung, die dem Sinn und Zweck dieser Kriterien entspricht.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Grundstücks wird durch diese Kriterien, auch bei Vorliegen sämtlicher Prüfsteine, nicht begründet.
Der Verwaltungsausschuss (VA) als Organ der Gemeinde behält sich ausdrücklich vor, in begründeten Einzelfällen, von den Kriterien abzuweichen.
Ansprechpartner: Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf, Tel.: 05494/985-29, E-Mail: welp@holdorf.de |
Bauplatzvergabe der verfügbaren Baugrundstücke in der Gemeinde Holdorf Die Gemeinde Holdorf beginnt ab dem 01.04.2025 mit dem Bewerbungsverfahren für die Vergabe der verfügbaren Baugrundstücke der Gemeinde Holdorf aus den Baugebieten Bäkeesch I.1, Bäkeesch I.2, Birkenfeld und Sonnenkamp. |
Baugebiet "Östlich der Bahnhofstraße" - Teilbereich A Die Gemeinde Holdorf schreibt ab heute bis zum 04.03.2025 ein besonderes Grundstück an der Bahnhofstraße in Handorf-Langenberg zur Verlosung aus. Es handelt sich hierbei um ein rund 920 qm großes Grundstück, das zur Schaffung von Mietwohnraum mit einem größeren Doppelhaus = 2 Doppelhaushälften oder mit zwei kleineren Doppelhäusern = 4 Doppelhaus-Hälften, bebaut werden kann. Die genauen Kriterien und Unterlagen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Links. Bewerbungen mit allen geforderten Nachweisen laut der Vergabekriterien richten Sie bitte bis zum 04.03.2025 12.00 Uhr an bauplatz@holdorf.de
Bitte beachten Sie die nachfolgenden für dieses Baugebiet geltenden Vorschriften:
- Kriterien für die Bauplatzvergabe - Lageplan
Ansprechpartner: Rainer Welp, Gemeinde Holdorf, Große Straße 19, 49451 Holdorf, Tel.: 05494/985-29 E-Mail: welp@holdorf.de |
Baugebiet "Sonnenkamp" Die Bewerbungsaktion für diese Baugrundstücke ist seit dem 24.09.2021 beendet. |
Kommunales Förderprogramm: Die Gemeinde Holdorf gewährt auf Antrag kinderreichen Familien ab 3 Kindern beim Erwerb eines kommunalen Baugrundstückes eine Beihilfe von jeweils 2,-- Euro/m²/Kind ab dem 3. Kind und für jedes weitere. Diese Regelung gilt bis auf weiteres. (Stichtag für die Berechnung ist das Datum des Kaufvertragsabschlusses.) Eine Parallelförderung mit anderen gemeindlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen. Die Regelung gilt auch für Bauvorhaben auf privaten Grundstücken und bei Erwerb einer Wohnimmobilie, wobei die Eigennutzung vorausgesetzt wird. Die Voraussetzungen sind jedoch nur beim erstmaligen Eigentumserwerb zur Eigennutzung erfüllt. Jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann nur einmal gefördert werden. Ein Antragsformular ist hier erhältlich. |
