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Ausgabe der Briefwahlunterlagen ab Mittwoch, den 19.08.2026!

Alle wahlberechtigten Holdorfer erhalten bis zum 23.08.2026 ihre Wahlbenachrichtigungskarte für die Kommunalwahl 2026 (13. September 2026). Mit dieser Benachrichtigungskarte erhalten die Wähler Informationen darüber, wann und wo sie ihre Stimme abgeben können. 

Wer nicht am Wahltag im Wahllokal wählen möchte, hat die Möglichkeit im Vorfeld durch Briefwahl zu wählen.

Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist ein persönlicher Antrag erforderlich. Es sind dabei Formvorschriften zu beachten (zwingende Angabe: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Unterschrift).

Sie haben folgenden Möglichkeiten zur Antragstellung:

  • Schriftlich per Post
    Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschreiben! Nicht unterschriebenen Anträge können nicht bearbeitet werden. Frankieren und Antrag an das Wahlbüro senden oder in den Hausbriefkasten der Gemeinde Holdorf einwerfen.

  • Persönlich vor Ort
    Wahlberechtigte können die Briefwahl ab dem kommenden Mittwoch (19. August) direkt im Einwohnermeldeamt des Rathauses (Nebenstelle - Große Straße 22) erledigen. Dort werden die Unterlagen ausgegeben und können unmittelbar vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
  • Dies ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich:
  • Montag bis Freitag: 8.00 bis 12.00 
  • zusätzlich Mittwoch: 14.00 bis 17.30 Uhr

Eine telefonische Beantragung bzw. Beantragung per SMS von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig!

Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Dienstag (8. September), 14.00 Uhr, beantragt werden. Bei einer Zustellung per Post sollte ausreichend Zeit für den Hin- und Rückweg eingeplant werden. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag (13. September) um 18 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.


Weitere Informationen zur Erteilung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei Herrn Beckmann (meldeamt@holdorf.de / Tel. 05494/985-10) oder hier: 

Briefwahlunterlagen beantragen