Aktuelles aus dem Rathaus

Aktuelles aus dem Holdorfer Dorfleben
Geänderte Radverkehrsführung in Holdorf und Handorf-Langenberg
Nachtrag zu der Neuregelung
Neue Verkehrszeichen wie hier an der Ortsdurchfahrt in Holdorf sind angebracht. (Foto: Vollmer)
Da es Nachfragen zu der Neuregelung gibt, gibt die Gemeinde die nachfolgenden Erläuterungen:
Die Anordnung durch den Landkreis erfolgte auf Empfehlung der Kreisverkehrskommission.
Auslöser war der Hinweis eines Bürgers an den Landkreis.
Die Gemeinde Holdorf hat hierbei keine Mitsprache.
Diese Neuregelung gilt auf folgenden Straßen:
- in Handorf-Langenberg: Steinfelder Damm (ehemalige K 274, nun Gemeindestraße)
- in Holdorf: auf der L 851 von der Bedarfsampel am Bahnübergang bis zur B 214
- und auf der L 852 von der Großen Straße bis zum Fahrbahnteiler am Friedhof.
Mit dieser Neuregelung wird der zum Teil nicht mehr rechtskonforme Zustand innerorts aufgelöst.
Für einen kombinierten Geh- und Radweg, wie wir ihn haben, bedarf es einer Mindestbreite von 2,5 Metern.
Dieses ist nicht überall gegeben.
Gleiche Veränderungen finden sich inzwischen auch in Damme, in Lohne, in Neuenkirchen-Vörden etc.

